- Der Hund wird artgerecht erzogen und ausgebildet
- Der Hundehalter lernt den richtigen Umgang mit seinem Hund
- Hund und Hundehalter werden während der Ausbildung zu einem eingespielten Team und können deshalb in der Öffentlichkeit nur positiv auffallen.
„Schutzhundsport“ als ältester Zweig der Hundeausbildung wird den Hundefreunden von allen hundesporttreibenden Verbänden angeboten. Hier eröffnet sich ein weites Betätigungsfeld. In den Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst wird die Vielseitigkeit des Hundes gefordert und gefördert.
Die Ausbildung eines Hundes in diesen Disziplinen erfordert kynologischen Sachverstand, Geduld, Einfühlungsvermögen, Verantwortung und nicht zuletzt Selbstdiziplin des Hundeführers. Neben der Fährtenarbeit und den Gehorsamsübungen hat der Hund in der Abteilung C einen sogenannten Scheintäter hinter einem künstlichen Versteck zu finden und zu verbellen. Ein entsprechend veranlagter Hund sollte nach Möglichkeit ausgebildet werden.
Die sportliche Betätigung macht ihn umgänglich und fördert die soziale Gemeinschaft Hund und Hundeführer. Daneben bietet sie die Möglichkeit, Gehorsamsübungen unter Belastung durch- zuführen. Geduld und Vertrauen sind unbedingte Voraussetzungen für eine zuverlässige Zusammenarbeit. Freude an der Arbeit und Exaktheit bei der Ausführung der Übungseinheiten sind Qualitätsmerkmale einer guten, mit Sachverstand durchgeführten Ausbildung eines Gebrauchshundes in der Disziplin IPO.
In jeder der drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund zum Bestehen der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: IPO I, II und III, wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden. Besonders geeignet für diese Ausbildung sind Hunde der sogenannten Gebrauchshunderassen: Deutscher Schäferhund, Boxer, Rottweiler, Riesenschnauzer, Dobermann, Airedaleterrier, Hovawart, Bouvier des Flandres und Malinois. Natürlich sind auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen im Einzelfall für diese Ausbildung geeignet, sofern sie über die nötige Physis verfügen.
Bevor ein Hund erstmalig eine Gebrauchshundprüfung ablegen darf, muss er die Ausbildung zum verkehrssicheren Begleithund durchlaufen und in einer Prüfung bestanden haben.
Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung
Die BH-Ausbildung ist eine Basisausbildung. In der Prüfung zum verkehrssicheren Begleithund wird der Grundgehorsam des Hundes abgeprüft. Dabei muss der Hund seine Führigkeit sowohl angeleint wie auch ohne Leine unter Beweis stellen. Sitz und Platz sowie das Ablegen des Hundes unter Ablenkung sind weitere Prüfungsmerkmale. Die Überprüfung des Hundes erfolgt zunächst grundsätzlich auf einem Hundeplatz.Zugelassen zur Begleithundprüfung sind Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie sachkundig sind. Dazu ist bei erstmaliger Prüfung des Hundehalters vor der Gehorsamsprüfung des Hundes ein schriftlicher Test vom Hundehalter zur Sachkunde durchzuführen.
Erst wenn diese Hürde vom Team Mensch / Hund genommen wurde, erfolgt die Prüfung im Außenteil. Sozialverträglichkeit und Umweltneutralität stehen im Vordergrund der einzelnen Übungen im Außenteil. Geräusche, Belastungen durch Mensch und Tier sind genauso Bestandteil wie das kurzfristige Vereinsamen des Hundes. Erst wenn die BH-Prüfung bestanden wird, kann man seinen Hund an die Vielseitigkeitsprüfung heranführen, oder man entscheidet sich für eines der vielen anderen Sportangebote mit dem Hund.
Keine Einträge.